Führerschein/ Segelschein
Führerschein-Pflicht bei Motorbooten über 15 m oder bei möglicher Geschwindigkeit des Bootes über 20km/h.
In den Niederlanden ist der Deutsche SBF-See überall gültig, Sie können nach Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollart fahren! Diese Orte dürfen Sie nicht mit dem SBF-Binnen anfahren! Wir empfehlen generell eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
Rechtlicher Hinweis: Charterschiffe dürfen üblicherweise nicht nach Deutschland durchfahren. Klären Sie Ihre Reiseroute vorab mit der Chartergesellschaft, wenn Sie Fragen haben.
| Unsere Segelyachten Diva und Fee sind aufgrund erweiterter Versicherungsbedingungen auch für den Deutschen Nordseebereich zugelassen! |
Alkohol am Ruder
- Nach niederländischem Recht gelten 0,5 Promille bereits als Verstoß und ab 0,8 Promille gilt der Fahrer als verkehrsuntüchtig.
- Die Strafen für Trunkenheit am Ruder sind empfindlich in den Niederlanden: Bereits eine Verweigerung des Alkoholtests kann mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden (ca. 990 Euro), Trunkenheit wird mit einer Haftandrohung (2 Wochen) bzw. einem Bußgeld ab ca. 1300 Euro bestraft.
- Bitte beachten Sie aktuelle gesetzliche Änderungen.













